Genossenschaftswohnungen bieten einige Vorteile. Dazu zählen beispielsweise:

 

Lebenslanges Wohnrecht

Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, unterschreibt einen Dauernutzungsvertrag. Das heißt, er hat lebenslanges Wohnrecht, sofern er sich keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Genossenschaftssatzung zu Schulden kommen lässt. Da die Vermietung auch nicht durch eine Privatperson erfolgt, ist eine sogenannte Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen. Damit ergibt sich für den Bewohner eine eigentumsähnliche Sicherheit, obwohl er so flexibel wie ein Mieter bleibt und den Nutzungsvertrag für die Wohnung jederzeit mit einer dreimonatigen Frist kündigen kann.

Genossenschaften zielen nicht vorrangig auf Gewinn ab. Sie wirtschaften allein im Interesse ihrer Mitglieder. In erster Linie geht es darum, Kosten zu decken und für Reparaturen und Instandhaltungen gewappnet zu sein.
Interessenten müssen Mitglied der Genossenschaft durch Zeichnung von Genossenschaftsanteile werden. Die Zahl der Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße.