FAQs
Fragen & Antworten
Was Sie schon immer über unsere Genossenschaft wissen wollten.
Sie interessieren sich für eine Wohnung bei der Wohnbaugenossenschaft Gerolzhofen e.G.? Oder möchten mehr darüber erfahren, wie genossenschaftliches Wohnen funktioniert? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick – verständlich erklärt und praxisnah.
Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam bezahlbaren und sicheren Wohnraum zu schaffen – ohne Renditedruck, dafür mit Mitbestimmung.
Was bedeutet „genossenschaftlich wohnen“?
Bei uns mieten Sie nicht klassisch, sondern werden Mitglied der Genossenschaft. Das bringt Ihnen Sicherheit, faire Mieten, ein lebenslanges Wohnrecht und Mitspracherecht in wichtigen Fragen.
Wie werde ich Mitglied?
Sie reichen eine Beitrittserklärung ein und zeichnen die für Ihre Wohnungsgröße erforderlichen Geschäftsanteile. Nach Zustimmung durch den Vorstand sind Sie Mitglied.
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil beträgt 153,39 €. Je nach Wohnungsgröße müssen Sie 3–6 Pflichtanteile übernehmen.
Wie viele Anteile muss ich für eine Wohnung zeichnen?
- 1-Zimmerwohnung: 3 Anteile
- 2-Zimmerwohnung: 4 Anteile
- 3-Zimmerwohnung: 5 Anteile
- 4-Zimmerwohnung: 6 Anteile
Kann ich die Anteile in Raten zahlen?
Ja, das ist möglich. Sie zahlen zunächst einen Anteil, die restlichen folgen monatlich.
Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich ausziehe?
Nach Beendigung der Mitgliedschaft erhalten Sie das eingezahlte Geschäftsguthaben gemäß Satzung zurück – in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Bilanzfeststellung.
Gibt es eine Eigenbedarfskündigung?
Nein. Als Genossenschaft schließen wir Eigenbedarfskündigungen aus – Ihr Zuhause bleibt sicher.
Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?
Füllen Sie den Fragebogen zur Wohnungsvergabe aus und reichen Sie ihn bei uns ein. Wir melden uns, wenn eine passende Wohnung frei wird.
Wie erfolgt die Vergabe von Wohnungen?
Wir vergeben Wohnungen nach internen Kriterien – fair, transparent und mit Blick auf Dringlichkeit, Lebensumstände und soziale Aspekte.
Darf ich Haustiere halten?
Die Haltung von Haustieren – insbesondere Hunden – ist genehmigungspflichtig. Bitte verwenden Sie dafür unseren Fragebogen zur Hundehaltung.
Gibt es barrierefreie Wohnungen?
Einige unserer Wohnungen sind barrierearm. Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell.
Wer ist mein Ansprechpartner für Reparaturen?
Unsere Geschäftsstelle oder der zuständige Hausmeister – derzeit Herr Feil – kümmern sich um technische Anliegen und Reparaturen.
Gibt es einen Hausmeisterservice?
Ja. Unsere Wohnanlagen werden durch einen eigenen Hausmeister betreut – für schnelle Hilfe und gepflegte Anlagen.
Wie hoch ist die Miete bei der WBG?
Unsere Mieten liegen mit ø 5,00 € pro m² unter dem ortsüblichen Durchschnitt – weil wir nicht gewinnorientiert wirtschaften.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung ist zum Jahresende möglich. Sie muss schriftlich bis spätestens 30. September bei uns eingehen.
Was ist das Besondere an der Mitgliederversammlung?
Hier entscheiden die Mitglieder über zentrale Belange der Genossenschaft, wählen den Aufsichtsrat und nehmen aktiv Einfluss auf die Entwicklung der WBG.
Wie ist die Genossenschaft organisiert?
Die WBG besteht aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung. Alle wichtigen Entscheidungen werden gemeinschaftlich getragen.
Was passiert mit den Gewinnen der Genossenschaft?
Etwaige Überschüsse fließen in Rücklagen, Instandhaltung und Modernisierung unserer Häuser– transparent und satzungsgemäß.
Wie kann ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Nutzen Sie bitte unser Formular für Steckersolargeräte. Dieses finden Sie im Downloadbereich.